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UPDATE with russian MILITARY..FELONY-CRIMINAL-EURPEAN UNION
franz glasl ((no email))
24 Jul 1995 16:41:42 GMT
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*c)1.WANN UND WARUM SOLLTEN BEFUGNISSE IN EINER VERWALTUNG
* DELEGIERT WERDEN:
fuer jene,die gefaehrlich leben wie FJG hat sich folgende Vorgangsweise
bewaehrt:SOFORTIGE REINSCHRIFT UND DANACH EINE ABSCHRIFT,HIER WIRD DIE
ABSCHRIFT WIEDERGEGEBEN ZUM THEMA c)1.:
*SEITE 1
*BSP.:INBESONDERE DIE VERWALTUNGEN OESTERREICHS,DER EU,etc.
*ZUR STRUKTUR DER OESTERREICHISCHEN VERWALTUNG: OBERSTES ORGAN IST DER
*BUNDESPRAESIDENT LAUT DER VERFASSUNG DES JUDEN KELSEN,DIE SICH DIE
*OESTERREICHISCHE PARTEIENSTRUKTUR GEGEBEN HAT UND NACH 1945 FORTGESETZT
*HAT.DEM WESEN NACH HANDELT ES SICH BEI DER OESTERR.VERWALTUNG UM EINE
*VERWALTUNGSDIKTATUR UND DEN BUNDESPRAESIDENTEN ALS OBERSTES ORGAN.EINE
*RECHTSANGLEICHUNG WURDE BEREITS 1938 VORGENOMMEN.DER EINMARSCH DER
*DEUTSCHEN TRUPPEN 1938 IN OESTERREICH HAETTE DIE DEUTSCHE
REICHSVERWALTUNG
*VOLLKOMMEN LEGALISIERT UND VOELKERRECHTLICH ANERKANNT,WEIL SIE EINEN
*UNRECHTMAESSIGEN UND DIKTATORISCHEN ZUSTAND BEENDET HATTE,WENN NICHT EIN
*KRIEG BEGONNEN HAETTE.DIE DEUTSCHE REICHSVERWALTUNG KONNTE AUCH NICHT
*EINEN ANSCHLUSS VOLLZIEHEN,DENN DANN HAETTE DER VOELKERBUND
*SEITE 2
*ALS SIGNATARMACHT DES ENDES DES 1.WELTKRIEGES NICHT MEHR STILLGEHALTEN.
*DIE EINZIGE MOEGLICHE FOLGE WAR EINE VOLKSABSTIMMUNG IN OESTERREICH
*UEBER EINE WIEDERVERINIGUNG.DIE LEHRBUECHER DER UNIVERSITAETEN SIND
*DAHER ALLE FALSCH,DIE AUS MACHTPOLITISCHEN GRUENDEN ANDEREN EINREDEN
WOLLEN, *ES HAETTE EIN ANSCHLUSS STATTGEFUNDEN.
*NACH DEM VERSAGEN DER WEHRMACHT,UND DEM ANSCHLIESSENDEN MACHTWECHSEL
*UEBERNAHMEN VORKRIEGSREGIMEPARTEIEN DIE MACHT,DIE IM GEGENSATZ ZU DEN
*RUSSEN ECHTE REVANGEGESETZE ERLASSEN HABEN,DIE NOCH HEUTE GUELTIG SIND.
*DER MILITAERISCHE BEFEHLSHABER DER RUSSEN IN MEINER GEGEND HATTE AUS-
*GESPROCHEN,ALLE GEWOEHNLICHEN PARTEIMITGLIEDER BLIEBEN UNANGETASTET.
*DIE NICHTWEISUNGx DER RENNERREGIERUNG SIEHT BEREITS IM MAI 1945
*MINDESTENS 5 JAHRE(JAIL) FUER NSDAP-MITGLIEDER VOR.DIE REGIERUNG HAT EIN
*VERBOTSGESETZx GESCHAFFEN,DAS ZUR ERHALTUNG DER REGIERUNG DIESE PARTEI-
*MITGLIEDER ALS FAUSTPFAND GEHALTEN HAT.ES WURDEN DABEI GLEICH DIE
*KONVENTIONSRECHTE MISSACHTET UND EINE PARTEIMITGLIEDSCHAFT WAEHREND
*DER ZEIT VON 1933 BIS 1938 UNTER STRAFE GESTELLT.DIES NACHTRAEGLICH UND
*ZUR BESTAETIGUNG DER VORKRIEGSDIKTATUR.DAS WAHLRECHT WURDE BIS HEUTE
*UND AUCH IN DIE EU BESCHRAENKT.
*SEITE 3
*VOM VERBOTSGESETZ BETROFFEN DUERFTEN BEI CA.7OO.OOO PARTEIMITGLIEDERN
*2.1. BIS 3 MILLIONEN MENSCHEN GEWESEN SEIN.DIE VERWALTUNGS- UND VER-
*FASSUNGSGERICHTSBARKEIT BAUT PRAKTISCH AUF EIN VOLK AUF,DAS SEIT DEN
*ROEMERN NACH OESTERREICH GEZOGEN IST,MEHRHEITLICH BESETZT MIT
*SUEDLAENDERN.MITEINGESCHLOSSEN SIND HIER AUCH ASIATEN(IRANER,etc.),
*AFRIKANER UND SUEDAMERIKANER.BEDEUTSAM IST DIESE ENTWICKLUNG FUER DIE
*NUTZUNG UND AUSBEUTUNG DES LANDES UND LETZTENDLICH FUER DIE TEILNAHME
*AN DER EU.
*DIE OESTERREICHISCHE VERWALTUNG DELEGIERT INSBESONDERE WEG VON DEN
*MINISTERN ALS RESSORTVERANTWORTLICHE NACH UNTEN.EINE VORTEILHAFTIGKEIT
*FUER EINE DIREKTE VERANTWORTLICHKEIT,ALSO AUCH FUER EINE ERLEDIGUNG DER
*AKTE,LAEGE BEIM MINISTER. ALS POLITIKER IST ER NICHT EIN STARR AN DIE
*GESETZE GEBUNDENER VERWALTUNGSBEAMTER,DER AUCH DIE VERWALTUNG BESETZT.
*DIESE AKTE
*SEITE 4
es folgen eine Reihe von Beispielen in der Verwaltung,in der Privatwirt-
schaft und wie in der EU bezueglich der Waehrungsunion zu gelegieren ist,
sowie die Delegierung nach oben und nach unten
*SEITE 5
*IN OESTERREICH FAELLT DER RECHTERAUB NICHT INS GEWICHT,WEIL ER ZU EINER
*RECHTSWIDRIGEN GENERELLEN NORM GEWORDEN IST.NACH ART 9 Z 1 DES STAATS-
*VERTRAGES VON WIEN 1955 DURCH DIE ALLIIERTEN SIND ORGANISATIONEN AUFZU-
*LOESEN,DIE DER BEVOELKERUNG IHRER RECHTE BERAUBEN.EIN MITGLIED DER
*EU-KOMMISSION GEHOERT SO EINER PARTEI AN,NAEMLICH FISCHLER DER
*OESTERREICHISCHEN VOLKSPARTEI.
*EINE VERWALTUNG,OB SIE NUN EINE PRIVATE ODER OEFFENTLICHE VERWALTUNG
*IST, *WIRD AUCH DANN DELEGIEREN,WENN SIE EINE VIELZAHL VON ZUSTAENDIGKEITS-
*MOEGLICHKEITEN
HAT ODER EINE MOEGLICHST DIREKTE VERANTWORTUNGSBASIS *HABEN MOECHTE AUF DIE
ALLENFALLS
FLEXIBLER REAGIERT WERDEN KANN. *ICH SEHE DIE EINBINDUNG DES EUROPAEISCHEN
PARLAMENTES IN
DEN ENT- *SCHEIDUNGSPROZESS ALS VERBREITERUNG DES MEINUNGSBILDUNGSPROZESSES AN.
*JE NACH
GEFAEHRLICHKEIT DER KOMMISSION,DER GERICHTSBARKEIT UND DES RATES *WERDEN DIE
KOMMISSION
UND DER RAT BEFUGNISSE NICHT NUR DELEGIEREN, *SONDERN AUCH ABGEBEN MUESSEN.
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